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Monat: August 2021

39 neue ABC-Schützen in der GGS

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Am Dienstag war es endlich so weit: 39 Kinder aus den Gönser Stadtteilen wurden in der Gönser-Grund-Schule eingeschult. 2 Klassen, die von Frau Koch-Metz und Herrn Heußner unterrichtet werden.

Es war ein großer Festtag in der Schule.

Gestartet wurde der Tag mit dem Gottesdienst für die Klasse 1a, den der Butzbacher Pfarrer Herr Baumann abgehalten hat. Im Anschluss liefen alle Schulkinder gemeinsam mit ihrem Klassenlehrer zur Schule.

Hier wurden die neuen 1. Klässler der Klasse 1a mit einem Lied von den Klassen 2 und 3 in Empfang genommen. Die Feierlichkeiten fanden aus Coronagründen auf dem Schulhof statt. Nach dem Lied und netten Worten von der Schulleiterin Frau Schliebener wurden die Paten für die neuen Schüler aufgerufen. Die Schüler der Klasse 3a nahmen jeweils ihr Patenkind in Empfang und führten es im Anschluss mit dem gebührenden Abstand, der durch eine Poolnudel vorgegeben war, ins Schulgebäude zur ersten Unterrichtsstunde.

Währenddessen wurden die Eltern vom Förderverein auf dem Schulhof verköstigt. Nach einer Stunde kamen die Erstklässler freudestrahlend wieder zu ihren Eltern und berichteten von ihrer ersten Schulstunde. Jetzt ging das gleiche Prozedere nochmal von vorne los für die neuen Erstklässler der Klasse 1b von Frau Koch-Metz. Auch diese aufgeregten ABC-Schützen starten mit einem Gottesdienst mit Pfarrer Baumann, gingen gemeinsam in die Schule. Sie wurden empfangen von der restlichen Schulgemeinde mit dem Kinderrechtelied und starteten dann, geführt von ihren Paten der Klasse 3b in ihre erste Unterrichtsstunde.

Gegen 12 Uhr war der aufregende Vormittag zu Ende und die neuen Schulkinder konnten mit ihren Familien in einen bestimmt aufregenden Nachmittag starten.

Einwilligungserklärung zur Durchführung von kostenfreien Antigen-Tests

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Eigenanwendung durch Laien zum Nachweis von SARS-CoV-2 in Schulen im Schuljahr 2021/2022

Im Zusammenhang mit der Verhinderung und Eindämmung der Verbreitung von Covid-19 und zum Zweck der Feststellung akuter Infektionen müssen Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und das weitere Personal an hessischen Schulen das Vorliegen eines aktuellen negativen Corona- Tests nachweisen, wenn sie am Präsenzunterricht oder an sonstigen regulären Präsenzveranstaltungen teilnehmen wollen. Die Schulen bieten ihnen hierzu die Möglichkeit an, Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Antigen-Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 direkt in der Schule durchzuführen.

Eine Testung erfolgt mittels Abstrich aus dem vorderen Bereich der Nase. Der Test wird durch die Testperson selbst durchgeführt und es wird eine Ergebnisauswertung innerhalb weniger Minuten ermöglicht. Teilweise ist es in Grund- und bestimmten Förderschulen auch möglich, dass Schülerinnen und Schüler durch medizinisch geschulte Patinnen und Paten unterstützt werden, wenn sie den Test nicht selbst durchführen können.

Die Durchführung des Tests durch Schülerinnen und Schüler erfolgt in der Regel im Klassenverband und wird durch Lehrkräfte oder medizinisch geschulte Paten und Patinnen begleitet.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der folgenden Einwilligungserklärung: