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Nachweis der Masernschutzimpfung

Posted in Allgemein

Aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) ist für alle Schülerinnen und Schüler ein Nachweis über den Masernschutz zu erbringen.

Diese Regelung gilt ab sofort für alle neu angemeldeten Schülerinnen und Schüler.

Für bestehende Schülerinnen und Schüler gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31.07.2021.

Weitere Informationen (Hessisches Kultusministerium)