Eigenanwendung durch Laien zum Nachweis von SARS-CoV-2 in Schulen im Schuljahr 2021/2022
Im Zusammenhang mit der Verhinderung und Eindämmung der Verbreitung von Covid-19 und zum Zweck der Feststellung akuter Infektionen müssen Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und das weitere Personal an hessischen Schulen das Vorliegen eines aktuellen negativen Corona- Tests nachweisen, wenn sie am Präsenzunterricht oder an sonstigen regulären Präsenzveranstaltungen teilnehmen wollen. Die Schulen bieten ihnen hierzu die Möglichkeit an, Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Antigen-Selbsttests) zum Nachweis von SARS-CoV-2 direkt in der Schule durchzuführen.
Eine Testung erfolgt mittels Abstrich aus dem vorderen Bereich der Nase. Der Test wird durch die Testperson selbst durchgeführt und es wird eine Ergebnisauswertung innerhalb weniger Minuten ermöglicht. Teilweise ist es in Grund- und bestimmten Förderschulen auch möglich, dass Schülerinnen und Schüler durch medizinisch geschulte Patinnen und Paten unterstützt werden, wenn sie den Test nicht selbst durchführen können.
Die Durchführung des Tests durch Schülerinnen und Schüler erfolgt in der Regel im Klassenverband und wird durch Lehrkräfte oder medizinisch geschulte Paten und Patinnen begleitet.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der folgenden Einwilligungserklärung: