Übersicht über die Maßnahmen ab dem 22. Februar:
- Wechselunterricht für Jahrgangsstufen 1 bis 6 ab 22. Februar
- Einrichtung einer Notbetreuung
- Maskenpflicht im Unterricht ab Jahrgangsstufe 1
- Fortsetzung des Distanzunterrichts für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7 (Ausnahme: Abschlussklassen)
- Präsenzunterricht für Q2 sowie für Vorkurse an den Abendgymnasien und Hessenkollegs ab dem 22. Februar
Die detaillierten Maßnahmen und Erläuterungen können Sie dem folgenden Ministerschreiben entnehmen:
Für die Anmeldung zur Notbetreuung können Sie die folgende Muster-Arbeitgeberbescheinigung verwenden: